Bewerben können sich Gruppen, Vereine, Unternehmen, Institutionen, Träger, Schulen, Verkehrsverbände, Wohlfahrtsverbände und Kommunen.
Das Projekt ist in Planung oder wurde bereits in Bayern umgesetzt und der Wohn- oder Dienstort des Bewerbers liegt in Bayern.
Zusätzliche Dokumente können online hochgeladen werden.
Politische Parteien dürfen keine eigenen Projekte einreichen.
Bewerbungen mit Projekten, die politisch oder religiös nicht neutral sind oder gegen Strafgesetze oder die guten Sitten verstoßen oder grob anstößig sind, werden nicht bearbeitet.
Die Versicherungskammer Stiftung nutzt und speichert personenbezogene Daten der Bewerber nur im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs gemäß ihrer Datenschutzerklärung.
Die Landesverkehrswacht Bayern e.V. nutzt und speichert personenbezogene Daten der Bewerber nur im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs gemäß ihrer Datenschutzerklärung.
Die Daten werden Dritten ohne ausdrückliche Einwilligung nicht zugänglich gemacht. Im Rahmen der Vergabe des Preises werden personenbezogene Daten den Jurymitgliedern übermittelt. Diese können Mitarbeiter der VKS, des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, der Landesverkehrswacht Bayern e.V. oder des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sein. Die personenbezogenen Daten werden mit Beendigung des Wettbewerbs gelöscht.
Die Versicherungskammer Stiftung sowie die Landesverkehrswacht Bayern e.V. sind berechtigt, Bewerbungen wegen des Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen aus dem Wettbewerb auszuschließen.