Einsendeschluss war der 30. Juni 2020


  1. Einsendeschluss ist der 30. Juni 2020.
  2. Die Jurysitzung findet im Juli 2020 statt.
  3. Bewerben können sich Gruppen, Vereine, Unternehmen, Institutionen, Kommunen oder Einzelpersonen.
  4. Das Projekt ist in Planung oder wurde bereits in Bayern umgesetzt und der Wohn- oder Dienstort des Bewerbers liegt in Bayern.
  5. Die Anmeldung des Projekts ist nur in einer Kategorie möglich.
  6. Zusätzliche Dokumente können online hochgeladen werden.
  7. Politische Parteien dürfen keine eigenen Projekte einreichen.
  8. Bewerbungen mit Projekten, die politisch oder religiös nicht neutral sind oder gegen Strafgesetze oder die guten Sitten verstoßen oder grob anstößig sind, werden nicht bearbeitet.
  9. Die Versicherungskammer Stiftung nutzt und speichert personenbezogene Daten der Bewerber nur im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs gemäß ihrer Datenschutzerklärung.
    Die Bayerische Sparkassenstiftung nutzt und speichert personenbezogene Daten der Bewerber nur im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs gemäß ihrer Datenschutzerklärung.
    Die Landesverkehrswacht Bayern e.V. nutzt und speichert personenbezogene Daten der Bewerber nur im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs gemäß ihrer Datenschutzerklärung.
    Die Daten werden Dritten ohne ausdrückliche Einwilligung nicht zugänglich gemacht. Die Jurymitglieder sowie die zum Konzern Versicherungskammer oder zur bayerischen Sparkassenorganisation gehörenden Unternehmen gelten nicht als Dritte. Die personenbezogenen Daten werden mit Beendigung des Wettbewerbs gelöscht.
  10. Die Versicherungskammer Stiftung, die Bayerische Sparkassenstiftung sowie die Landesverkehrswacht Bayern e.V. sind berechtigt, Bewerbungen wegen des Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen aus dem Wettbewerb auszuschließen.